Eine Aufnahme der Kinder erfolgt bei:
- Kindeswohlgefährdung
- Abwesenheit der Bezugsperson (z.B. bei Krankenhausaufenthalten)
- Herkunftsfamilien, die Aufgrund unterschiedlicher Faktoren nicht in der Lage sind, die zugeteilten Aufgaben der Versorgung und Befriedigung der emotionalen Bedürfnisse ihrer Kinder zu übernehmen
- Verhaltensauffälligkeiten des Kindes, die den Verbleib im sozialen Umfeld nicht möglich machen
- plötzlichen Beendigungen von Versorgungen in Pflegefamilien oder sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften
- abrupten Beendigungen von Maßnahmen im Rahmen von Mutter-Kind-Betreuungen nach § 19 SGB VIII durch die Mütter aufgrund von Gefühlen der Überlastung
Kurzfristig: Inobhutnahme nach §42 SGB VIII
Mittelfristig: Diagnose- und Clearingprozess im Rahmen von §34 SGB VIII
Wir bieten und ermöglichen:
- Strukturierter Tagesablauf und Rituale die Sicherheit und Orientierung geben
- Verlässliche Bezugspersonen
- einen strukturierten Tagesablauf
- Förderung von kognitiven Fähigkeiten und Abbau von Entwicklungsdefiziten
- Kooperation mit Fachstellen und Kindertagesstätten
- ggf. Kontaktgestaltung zu Herkunftsfamilien