Aufgaben
Inobhutnahmen und zeitlich befristete (wenige Tage bis zu wenigen Monaten) Begleitung von Kindern und Jugendlichen, die als Selbstmelder kommen oder durch Eltern, Polizei oder Jugendamt in akuten Not- und Krisensituationen (SGBVIII) gebracht werden.
Abklärung der psychosozialen Gesamtsituation und Entwicklung einer geeigneten Lebensperspektive (z. B. Rückführung in die Herkunftsfamilie nach Stabilisierung der Gesamtsituation, Vermittlung in Jugendwohngruppen, Pflegefamilie, Therapien unter Einbeziehung aller bisher am Erziehungsprozess beteiligten Personen und Institutionen sowie den Betroffenen selbst (SGBVIII).