Verhaltenskodex für Mitarbeitende

Der vorliegende Verhaltenskodex wurde von August 2023 bis Mai 2024 entwickelt.

Daran haben sich über 100 Personen aktiv beteiligt.

Mitarbeitende, Team- und Bereichsleitungen waren ebenso eingebunden wie Jugendliche und die Einrichtungsleitung.

Die Beteiligung der Jugendlichen erfolgte mit Unterstützung durch die Fachhochschule Münster.

Die Erwachsenen haben in verschiedenen Workshops und Konstellationen daran gearbeitet.

Auch externe Perspektiven wurden einbezogen; z.B. das Walk In Ruhr – Zentrum für Sexuelle Gesundheit und Medizin (Bochum).

Der Overdyck-Verhaltenskodex gilt für alle Mitarbeitenden von Overdyck.

Er bietet ihnen Orientierung und Handlungssicherheit.

In ihm sind Leitplanken formuliert, zwischen denen gute (pädagogische) Arbeit stattfinden kann.

Der Verhaltenskodex ist ein Baustein des Overdyck-Kinderschutzkonzeptes.

Der Verhaltenskodex ist verbunden mit dem Verhaltenskodex der Diakonie Ruhr.

Wir halten die individuelle Privat- und Intimsphäre des anderen ein.

Wir unterstützen die Kinder und Jugendlichen darin, ein Gefühl für ihre Grenzen zu entwickeln und diese zu benennen.

Wir achten das eigene Zimmer als Rückzugsort.

Das bedeutet:

  • Wir klopfen vor dem Betreten eines Zimmers an und warten auf Rückmeldung.
  • Wir öffnen die Tür bei vermuteter Selbst- oder Fremdgefährdung nach Ankündigung.
  • Wir ziehen, wenn möglich, eine zweite erwachsene Person hinzu.
  • Wir kontrollieren Zimmer nur in begründeten Einzelfällen und in Absprache mit den Kindern, Jugendlichen, Eltern/ Sorgeberechtigten und dem Jugendamt. Bsp: Verdacht auf Waffenbesitz; Besitz illegaler Substanzen, Alkohol, Horten von Lebensmitteln

Wir wahren das Briefgeheimnis.

Das bedeutet:

  • Briefe, die an Kinder und Jugendliche adressiert sind, werden von diesen selbst geöffnet.

Wir gestalten körperliche Nähe professionell und reflektiert. Maßnahmen, bei denen es zu intensivem Körperkontakt kommt, müssen fachlich begründet werden können. (In den Arm nehmen, trösten, „Gute-Nacht-Rituale“, pflegerische Hilfestellungen etc.)

Wir besprechen Unterstützung bei der Körperhygiene im Vorhinein mit den Personensorgeberechtigten, Kinder und Jugendlichen.

Das bedeutet:

  • Körperkontakt dient in keinem Fall der Befriedigung von (sexuellen) Bedürfnissen von Mitarbeitenden und Kindern und Jugendlichen.
  • Das Reinigen und Versorgen obliegt möglichst den Kindern und Jugendlichen. Soweit möglich leiten dies die MA ohne Körperkontakt an. Die Kinder und Jugendlichen haben die Möglichkeit MA für die Körpernahe Versorgung auszusuchen (Bsp. Wickeln, Baden, Wundversorgung)
  • Mitarbeitende und Kinder/Jugendliche nutzen getrennte Badezimmer.
  • Gemeinsame Körperhygiene und Umkleidesituationen von Mitarbeitenden und Kindern/Jugendlichen sind nicht erlaubt.
  • Wir achten darauf, dass die Kinder und Jugendlichen nicht halb- oder unbekleidet beobachtet werden können.

Sprache und Wortwahl

Wir gehen wertschätzend und respektvoll miteinander um und sind uns der Wirkung von Sprache und Körpersprache/-haltung bewusst.

Das bedeutet:

  • Wir verwenden Spitznamen und Kosenamen nur mit Zustimmung der Kinder und Jugendlichen, d.h. Grenzen werden angesprochen, formuliert und ausnahmslos akzeptiert. Das gilt auch Mitarbeitende.
  • Wir dulden keine Beleidigungen.
  • Wir verwenden keine diskriminierende, sexualisierende und verniedlichende Sprache.

Kleidung

Wir sind uns der möglichen Wirkung unserer Kleidung sowie Haare, Schmuck und Accessoires bewusst.

Wir achten darauf, dass Kleidung keine sexualisierte Atmosphäre schafft.

Wir sprechen „unangemessene“ Kleidung an. Dabei achten wir auf religiöse Symbole und Szenenzugehörigkeit.

Das bedeutet:

  • Es soll keine Unterwäsche gesehen werden.
  • Es darf keine Kleidung getragen werden mit verbotenen oder verfassungsfeindlichen oder diskriminierenden oder gewaltverherrlichenden Symbolen oder Schriftzügen.

Wir pflegen keine privaten Kontakte in sozialen Netzwerken mit betreuten Kindern, Jugendlichen und Familien.

Wir sind uns der Wirkung des eigenen öffentlichen Auftretens in sozialen Netzwerken bewusst.

Wir nutzen Medien gemäß den Empfehlungen der Freiwilligen Selbstkontrolle (FSK).

Wir wahren den Datenschutz.

Wir machen Film-, Bild- oder Tonaufnahmen nur mit Zustimmung der (sorgeberechtigten) Personen.

Das bedeutet:

  • Wir bewahren Kontaktdaten (MA, K/J, Dritte) geschützt auf.
  • Wir nutzen keine privaten Endgeräte für das Erstellen oder Speichern von Bild- und Tonmaterial. Dies beinhaltet auch den Austausch von personenbezogenen Daten.
  • Auch nach der Beendigung der Jugendhilfe-Maßnahme sollte der Kontakt über dienstliche Kanäle erfolgen.

Auf Geschenke und individuelle Zuwendungen zwischen Mitarbeitenden und Klienten sowie auf Mitarbeiterebene soll verzichtet werden, da durch sie emotionale Abhängigkeiten und das Gefühl, jemandem etwas schuldig zu sein, befördert werden können.

Das bedeutet:

  • Wir vermitteln wertschätzend, keine Geschenke annehmen zu dürfen.
  • Wir halten uns an einheitliche Richtwerte in Bezug auf Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke, um Ungleichbehandlungen entgegenzuwirken.
  • Wir erörtern im pädagogischen Team Geschenke oder Belohnungen zu anderen besonderes Anlässen.
  • Wir machen die Annahme geringwertiger Geschenke (z.B. kleiner Blumenstrauß, Schokolade) im Team transparent.
  • Wir tätigen keine Einkäufe für Kinder und Jugendliche von privatem Geld.
  • Wir leihen den Kindern und Jugendlichen kein privates Geld.
  • Wir geben Sachspenden nicht direkt, sondern anonymisiert an die Kindern und Jugendlichen weiter.

Wir setzen pädagogische Interventionen niemals willkürlich oder als Selbstzweck ein.

Wir kommunizieren und reflektieren pädagogische Interventionen mit allen Beteiligten, sofern dies möglich ist.

Das bedeutet:

  • Wir richten pädagogische Interventionen am jeweiligen Entwicklungsstand und individuellen Förderbedarf der Kinder und Jugendlichen aus.
  • Konsequenzen sollten nachvollziehbar sein und in direktem kausalem Zusammenhang zum Regelverstoß stehen.
  • Jede Form von Gewalt, Anschreien, Nötigung, Ängstigung, Drohung und Freiheitsentzug ist unzulässig. Einwilligung der Schutzbefohlenen oder der Eltern in oben genanntes Verhalten dürfen nicht beachtet werden.

Wir pflegen einen sachlichen, respektvollen und wertschätzenden Umgang mit allen Kooperationspartner*innen.

Wir repräsentieren Overdyck angemessen im Kontakt mit Kooperationspartner*innen.

Wir siezen grundsätzlich Eltern, Sorgeberechtigte und externe Partner*innen.

Wir beschränken uns bei der Informationsweitergabe gegenüber Dritten auf Inhalte, die für die jeweilige Situation notwendig und freigegeben sind.

Das bedeutet:

  • Wir beziehen alle am Hilfeprozess beteiligten Personen nur in Absprache mit den Klient*innen, Sorgeberechtigten und bei vorliegenden Schweigepflichtsentbindungen ein.
  • Wir bedienen Anfragen schnellstmöglich.
  • Wir bieten Kooperationspartnern*innen nicht das Du an. Wir können ein angebotenes Du annehmen. Ausnahmen werden dabei mit allen Beteiligten transparent kommuniziert.

Wir wahren stets einen respektvollen und angemessenen Umgang miteinander.

Wir behalten unsere Professionalität und Kritikfähigkeit stets im Blick.

Wir bearbeiten Konflikte zeitnah.

Das bedeutet:

  • Hierarchien dürfen nicht zum Machtmissbrauch führen.
  • Das Beziehungsgefüge innerhalb des Teams sollte transparent gemacht und reflektiert werden, um zum Beispiel Ungleichbehandlung zu unterbinden.
  • Vertrauliche Informationen, die Mitarbeitenden miteinander austauschen, sind vertraulich zu behandeln. Es sei denn sie sind team- oder einrichtungsrelevant.

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